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Mieter müssen Energieverbrauch nennen

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N24 berichtet aktuell von einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe. darin geht es um einen Fall, bei dem der Vermieter einen Energieausweis für sein Haus beantragen wollte und deshalb die Mieter um Auskunft bezüglich ihres Verbrauchs in den letzten Jahren bat. diese Angaben sind bei der Erstellung eines sog. Verbrauchsausweises notwendig. Da die Mieter sich weigerten, die angaben an den Vermieter mitzuteilen, klagte dieser und bekam Recht. Die Richter sehen es als notwendig an, dass die Mieter die Verbrauchsangaben an den Vermieter herausgeben. Wer diesen Konflikt umgehen will, kann natürlich auch einen Bedarfsausweis beantragen, der die alten Verbrauchswerte nicht benötigt.


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